Was ist eine Buschenschank?
Eine Buschenschank ist ein bäuerlicher Betrieb, der eigene Speisen und Getränke ausschenkt und serviert.
Es handelt sich dabei primär um kalte Aufstriche, Jausen und Salate – aus eigener Erzeugung. Kaffee, Bier und warme Speisen stehen nicht auf der Karte, weil dies so im steirischen Buschenschankgesetz geregelt ist.
Das 1. Buschenschankgesetz der Steiermark stammt aus dem Jahr 1928. Durch den raschen Wandel der Zeit in den folgenden Jahrhunderten und die steigende wirtschaftliche Bedeutung des Buschenschankes sowohl für die Weinwirtschaft als auch für den Fremdenverkehr, entsprach es trotz mehrerer Novellierungen in jüngster Zeit nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen der Praxis.
Einerseits mußte das Angebot an Getränken und Speisen den Ansprüchen und dem Geschmack der Gäste entsprechen, andererseits waren eindeutige Abgrenzungskriterien zum Gastgewerbe notwendig.
So wurde 1979 ein modernes Buschenschankgesetz geschaffen, wobei Anpassungen an aktuelle Erfordernisse vorgenommen wurden.
Der Leitgedanke „Buschenschank soll Buschenschank bleiben“ war bei allen Überlegungen oberstes Gebot und wird es auch in Zukunft bleiben, damit die Gäste und Freunde des Buschenschankes auch weiterhin den steirischen Wein in seiner ursprünglichsten Form und in dieser besonderen Umgebung genießen können.